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Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht – wir beraten Sie gerne!

Das Jugendstrafrecht ist ein sehr vielseitiges Rechtsgebiet, das sich in der Herangehensweise erheblich von anderen strafrechtlichen Sparten – wie zum Beispiel dem Erwachsenen- Strafrecht – unterscheidet.

Ihr Rechtsanwalt Dirk Mayer ist Ihnen behilflich und verteidigt Sie bei allen Delikten und Verfahren, sowie in sämtlichen weiteren Bereichen in strafrechtlicher Hinsicht bei Jugendlichen.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht soll im Jugendstrafrecht nicht sanktioniert, sondern geeignete erzieherische Maßnahmen genutzt werden.

Dies kann von einer Ermahnung, über Sozialstunden, der Ableistung von Arrest (vom Wochenende bis zu 4 Wochen Dauer) und zu guter Letzt durch die Verhängung einer Jugendstrafe geahndet werden.

Ab 14 Jahren tritt Strafmündigkeit ein. Ab dem 18ten Lebensjahr ist man Heranwachsender, bis zum 21ten Lebensjahr. In diesem Zeitraum ist vom Jugendstrafrecht auszugehen, zumindest bei Entwicklungsverzögerungen von Heranwachsenden.

Was ist zu tun, wenn unerfreuliche Dinge passieren, die weit über den jugendlichen Übermut hinausgehen? Dinge, die drohen, das gesamte Leben eines straffälligen Jugendlichen erheblich zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören? Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen und Sie wissen nicht, was zu tun ist? Wir beraten Sie erfahren und kompetent in Sachen Jugendstrafrecht.

Zögern Sie nicht lange, machen Sie keine Aussagen gegenüber den Behörden und kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Jugendstrafrecht.

In folgenden Spezialisierungen können wir Sie in der Sparte Jugendstrafrecht unterstützen:

  • Pflichtverteidigung
  • Pflichtverteidiger
  • Strafverteidiger für Jugendstrafrecht
  • Diebstahl und Raub
  • Körperverletzungsdelikte
  • Nötigungen
  • Sexualstraftaten
  • Erziehungsstrafrecht
  • Verwarnungen und Sozialstunden ableisten
  • Arrestanstalt verhindern
  • Bewährungsstrafen

Haben Sie eine Vorladung erhalten? Was jetzt sehr wichtig ist!

Wenn Ihnen eine Vorladung ins Haus flattert, ist es essenziell, ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist, dass Sie gegenüber der Polizei und Staatsanwalt zunächst schweigen und zuerst einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht anrufen. Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie gegenüber den Behörden und der Ermittlung keine Angaben machen.

Wir übernehmen Ihre Verteidigung

Durch eine an die bestehende Situation angepasste Verteidigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt kann bereits im Anfangsstadium Einfluss auf das Strafverfahren genommen werden. Deshalb ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme wichtig, unabhängig davon, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird.

Gemeinsam mit Ihnen bespricht unser Rechtsanwalt für Strafrecht das weitere Vorgehen in Ihrer Strafsache.
Handeln Sie schnell und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Dortmund. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.

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